Hilfe, ich habe noch keinen Fahrschein !

Ihnen kann geholfen werden. Leider ist es manchmal etwas kompliziert, deswegen möchte ich hier einige möglichen Situationen durchspielen. Die Reaktion des Zugbegleiters (KiN)/Prüfdienstes (PiR) in diesen Beispielen ist streng nach Tarif:

Zunächst aber noch einige Worte über große Geldscheine und ausländische Währungen:

Laut Tarif sind KiN/PiR nur verpflichtet Geldscheine bis zu einem Nennwert von 10,00 EUR wechseln zu können. Das bedeutet, dass Sie auch beim Bezahlen mit großen Geldscheinen den Zugpreis bezahlen müssen. Bei Fahrausweisautomaten gilt zu bedenken, dass der Fahrpreis 12,00 EUR übersteigen muss damit der Automat auch 20,00 EUR und 25,00 EUR damit er auch 50,00 EUR-Scheine annimmt. Die meisten Automaten der neueren Bauart zeigen im Display an in welcher Stückelung Geld für die aktuell gewünschte Fahrkarte angenommen wird.

Auch für Fremdwährungen gilt, dass KiN/PiR den Zugpreis verlangen müssen. Einzige Ausnahme hiervon bilden - wenn die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Zugpreis gegeben sind - die Bahnhöfe innerhalb des Kantons Schaffhausen.

Zugpreis und erhöhtes Beförderungsentgelt

Das erhöhte Beförderungsentgelt  ist der doppelte Fahrpreis für die bereits zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 40,00 EUR. Ab dem nächsten Bahnhof kommt dann noch der Zugpreis bis zum Fahrtziel hinzu. Der Zugpreis setzt sich zusammen aus dem normalen Fahrpreis und einem zusätzlichen, vom Fahrpreis abhängigen Entgeld. Innerhalb von Verkehrsverbünden können hiervon abweichende Regelungen gelten.

Hier einige Beispiele:

Sie fahren in einem mit Zugbegleiter besetzten Zug außerhalb eines Verkehrsverbundes oder über die Verbundgrenzen hinweg -

Der Fahrscheinautomat war defekt und kein Fahrkartenschalter geöffnet.

Melden Sie dies bitte dem KiN und Sie bekommen den Fahrschein zum normalen Fahrpreis den Sie auch am Automat oder Schalter bezahlt hätten.

Der Automat war zwar außer Betrieb jedoch war ein Schalter geöffnet.

Hier ist der Zugpreis zu bezahlen.

Sie haben den Zug in letzter Sekunde erreicht, Automat war betriebsbereit und / oder ein Schalter geöffnet.

Auch hier ist der Zugpreis zu bezahlen.

Sie haben Ihren persönlichen Zeitfahrausweis vergessen.

Wenn Sie uns dies melden wird Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Diese muss Grundsätzlich mindestens über den Betrag von (nicht erschrecken) 40,00 EUR ausgestellt werden. Die darauf folgende Prozedur wäre folgende. Sie würden den Zeitfahrschein bei einem Fahrkartenschalter vorlegen und müssten eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 7,00 EUR bezahlen. Das bedeutet - auf kurzen Strecken wird es billiger sein sich schon vorher einen Einzelfahrschein zu lösen, auf weiteren Strecken wird das Vorlegen die günstigere Alternative sein.

Sie haben Ihren unpersönlichen Zeitfahrausweis vergessen.

Hier ist es generell billiger einen Einzelfahrschein zu lösen. Es besteht bei unpersönlichen Karten die hypothetische Möglichkeit, dass jemand anderes mit Ihrer Karte fährt (unabhängig davon ob die Karte vergessen, verloren oder verliehen wurde). Deshalb ist ein Vorzeigen in diesem Fall nicht möglich. Ohne Einzelfahrschein müssen Sie den vollen in der Fahrpreisnacherhebung aufgeführten Betrag bezahlen.

Sie fahren in einem nicht mit Zugbegleiter besetzten Zug außerhalb eines Verkehrsverbundes oder über die Verbundgrenzen hinweg -

Im Gegensatz zu früher ist eine Meldung beim Fahrer in der Regel nicht mehr vorgesehen, da diesem nur betriebliche Aufgaben obliegen. Manchmal kann es aber sein, dass im Falle einer Kontrolle diese Meldung berücksichtigt wird. Es besteht jedoch keine tarifliche Möglichkeit sich darauf zu berufen.

In diesen Zügen spielt es keine Rolle weshalb Sie keinen Fahrschein haben, der Prüfdienst wird immer das "erhöhte Beförderungsentgelt" verlangen. Das bedeutet den doppelten Fahrpreis, mindestens 40,00 EUR bis zu dem Zeitpunkt an dem festgestellt wurde, dass Sie nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins sind. Ab dem nächsten Bahnhof bis zum Zielbahnhof kommt dann noch der Zugpreis hinzu. 

Beachten Sie bitte - innerhalb von Verkehrsverbünden gelten besondere Regeln:

Sie fahren in einem mit Zugbegleiter besetzten Zug innerhalb eines Verkehrsverbundes -

Melden Sie sich bitte sofort beim Zugbegleiter ansonsten ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten !

Der Fahrscheinautomat war defekt und kein Fahrkartenschalter geöffnet.

Melden Sie dies bitte dem KiN und Sie bekommen den Fahrschein zum normalen Fahrpreis den Sie auch am Automat oder Schalter bezahlt hätten.

Der Automat war zwar außer Betrieb jedoch war ein Schalter geöffnet.

Hier wird der Zugpreis verlangt. 

Sie haben den Zug in letzter Sekunde erreicht, Automat war betriebsbereit und / oder ein Schalter geöffnet.

Auch hier wird der Zugpreis verlangt.

Sie haben Ihren persönlichen Zeitfahrausweis vergessen.

Wenn Sie dies dem KiN melden muss dieser eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Diese muss grundsätzlich mindestens über den Betrag von (nicht erschrecken) 40,00 EUR ausgestellt werden. Die darauf folgende Prozedur wäre folgende. Sie würden den Zeitfahrschein bei einem Fahrkartenschalter vorlegen und müssten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 7,00 EUR bezahlen. Das bedeutet - auf kurzen Strecken wird es billiger sein, sich schon vorher einen Einzelfahrschein zu lösen, auf weiteren Strecken wird das Vorlegen die günstigere Alternative sein.

Sie haben Ihren unpersönlichen Zeitfahrausweis vergessen.

Hier ist es generell billiger einen Einzelfahrschein zu lösen. Es besteht bei unpersönlichen Karten die hypothetische Möglichkeit, dass jemand anderes mit Ihrer Karte fährt (unabhängig davon ob die Karte vergessen, verloren oder verliehen wurde). Deshalb ist ein Vorzeigen in diesem Fall nicht möglich. Ohne Einzelfahrschein müssen Sie den vollen in der Fahrpreisnacherhebung aufgeführten Betrag bezahlen.

Sie fahren in einem nicht mit Zugbegleiter besetzten Zug innerhalb eines Verkehrsverbundes -

In unbesetzten Zügen ist ein Nachlösen von Fahrscheinen innerhalb eines Verbundgebietes nicht möglich.

Sollten Sie nicht im Besitz eines Fahrscheines sein weil der Automat außer Betrieb und kein Schalter geöffnet war (beachten Sie bitte das Wort "und") wird der PiR  - soweit es ein noch unbekannter Schaden ist - zwar eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen, Sie brauchen jedoch nur den normalen Fahrpreis zu bezahlen. In allen anderen Fällen werden Sie um die Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes leider nicht herumkommen.

Hier das oben genannte nochmals in Kürze

Grund Normaler Fahrpreis Zugpreis erh. Beförderungsentgelt
Zug mit Zugbegleiter besetzt, außerhalb eines Verkehrsverbundes oder über Verbundgrenze hinweg
Automat außer Betrieb, Schalter geschlossen X    
Automat außer Betrieb, Schalter offen   X  
Automat betriebsbereit und / oder Schalter offen   X  
Persönlichen Zeitfahrausweis vergessen X (*2)   X (*1)
Unpersönlichen Zeitfahrausweis vergessen  X (*2)   X

Zug nicht mit Zugbegleiter besetzt, außerhalb eines Verkehrsverbundes oder über Verbundgrenze hinweg !

Automat außer Betrieb, Schalter geschlossen X    
Automat außer Betrieb, Schalter offen     X
Automat betriebsbereit und / oder Schalter offen     X
Persönlichen Zeitfahrausweis vergessen X (*2)   X (*1)
Unpersönlichen Zeitfahrausweis vergessen  X (*2)   X
Zug mit Zugbegleiter besetzt, innerhalb eines Verkehrsverbundes. Beim Zugbegleiter melden !
Automat außer Betrieb, Schalter geschlossen X    
Automat außer Betrieb, Schalter offen   X  
Automat betriebsbereit und / oder Schalter offen   X  
Persönlichen Zeitfahrausweis vergessen X (*2)   X (*1)
Unpersönlichen Zeitfahrausweis vergessen  X (*2)   X
Nicht beim Zugbegleiter gemeldet     X (prinzipiell)

Zug nicht mit Zugbegleiter besetzt, innerhalb eines Verkehrsverbundes. Prinzipiell kein Verkauf im Zug !

Automat außer Betrieb, Schalter geschlossen X   X
Automat außer Betrieb, Schalter offen     X
Automat betriebsbereit und / oder Schalter offen     X
Persönlichen Zeitfahrausweis vergessen X (*2)   X (*1)
Unpersönlichen Zeitfahrausweis vergessen  X (*2)   X

 

Anmerkung:

Auch im Zug gilt "Ehrlich währt am längsten", benötigen Sie Hilfe bezüglich Ihres Fahrscheines oder des Tarifes wenden Sie sich an den KiN, dazu sind sie da. Die Möglichkeiten die diesen zur Verfügung stehen, auf tarifliche Maßnahmen zu verzichten, können nur durch Ihre Ehrlichkeit ausgeschöpft werden. Erwarten Sie bitte nicht von allen die gleiche Reaktion, alle tun nur ihre Arbeit, der eine eben etwas mehr zugunsten des Unternehmens, der andere etwas mehr zu Ihren Gunsten. Sich zu melden erhöht Ihre "Chancen" - wo es nicht sowieso schon Bedingung ist - beträchtlich.

Last Update 14.03.2005