Regio-Verkehrsverbund Freiburg

Der Tarif des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg gilt innerhalb der politischen Grenzen der Landkreise Freiburg und Emmendingen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Punktekarten und Zeitkarten der benachbarten Tarifgebiete. Kombikarten zur Regio-Karte können jeweils für eine angrenzende Zone des RVL (Lörrach) oder TGO (Ortenau) gekauft werden. Die Kombikarte gilt nur in Verbindung mit einer RVF-Monatskarte gleicher Gültigkeit.

Einzelfahrausweise gelten jeweils nur für einfache Fahrt, Fahrtunterbrechungen sind nur zum Umsteigen erlaubt.

Anschlussfahrscheine

Haben Sie einen Einzelfahrausweis gelöst und wollen weiter fahren, müssen Sie einen Anschlussfahrschein für mindestens eine Preisstufe kaufen, Einzelfahrausweisen können leider nicht angerechnet werden !

Sie haben die Regiocard und wollen aus dem Verbundgebiet heraus fahren:

Melden Sie sich vor erreichen des letzten Gültigkeitsbahnhofs Ihrer Karte beim Zugbegleiter (Herbolzheim, Auggen...). Für den Anschlussfahrschein gelten auch die Ermäßigungen der DB AG.

Punktekarten

Entwerten Sie Ihre Punktekarten bitte vor Antritt der Fahrt selbst. Am Entwerter sind Tafeln angebracht aus denen Sie die nötige Punktezahl ersehen können. Im Zug ist eine Entwertung von Punktekarten nur gestattet wenn der Entwerter außer Betrieb ist. In allen anderen Fällen müssen Sie Einzelfahrscheine - unter Umständen - zum Zugpreis, kaufen. Ist eine Entwertung im Zug nötig melden Sie sich bitte unverzüglich beim Zugbegleiter. Tun Sie das nicht, müssen Sie laut Tarif das erhöhte Beförderungsentgeld in Höhe von derzeit 40,00 Euro bezahlen.

Verkauf von Zeitkarten

Im Zug werden keine Zeitkarten verkauft. Diese bekommen Sie nur am Automat, Schalter oder in Bussen der verschiedenen Gesellschaften. An Automaten an den Bahnhöfen bekommen Sie Zeitkarten nur gegen Bargeld, nicht auf Magnetkarte der Busgesellschaften. Diese Magnetkarten können auch im Zug nicht gelesen werden, es ist immer auch der Quittungsabschnitt mitzuführen.

Nachlösen

Innerhalb des RVF gilt: Wer keinen gültigen Fahrschein besitzt und sich nicht unverzüglich und unaufgefordert beim Zugbegleiter meldet hat das erhöhte Beförderungsentgeld von derzeit 40,00 Euro zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Fahrausweisautomat außer Betrieb war.

Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheines sein obwohl ein Fahrausweisautomat betriebsbereit oder eine Fahrkartenausgabe geöffnet war müssen Sie den Zugpreis bezahlen.

 RVF-Zonenplan (32593 Byte)

Updated 05.02.2003